Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Mai 2026 | Spreewald-BBQ, Frankfurter Straße 32, Turnow-Preilack

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Spreewald-BBQ (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Auftraggeber über die Erbringung von Catering-Leistungen, Eventcatering, Grillcatering sowie die Nutzung der Location „Alte Schule Burg". Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt.

§ 2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt zustande, wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine schriftliche Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Post) übersendet. Anfragen über das Kontaktformular stellen noch kein verbindliches Angebot dar. Erst nach Versand der Auftragsbestätigung und Eingang der Anzahlung gilt der Auftrag als gesichert.

§ 3 Preise und Zahlung

§ 4 Stornierungsbedingungen

Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Gebühren fällig:

Die Stornierung ist schriftlich (per E-Mail) zu erklären. Maßgeblich ist das Datum des Eingangs beim Auftragnehmer.

§ 5 Leistungsänderungen

Änderungen der Gästezahl sind spätestens 14 Tage vor dem Event mitzuteilen. Eine Reduzierung der Gästezahl um mehr als 10 % berechtigt den Auftragnehmer, den Preis entsprechend anzupassen. Erhöhungen werden, soweit möglich, berücksichtigt und nachberechnet.

§ 6 Rücktritt durch den Auftragnehmer

Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn höhere Gewalt (Naturkatastrophen, behördliche Verbote, Pandemie etc.) die Leistungserbringung unmöglich macht. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

§ 7 Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Haftung ist der Höhe nach auf den Auftragswert begrenzt. Der Auftragnehmer ist für die Lebensmittelsicherheit und Hygiene der gelieferten Speisen verantwortlich.

§ 8 Pflichten des Auftraggebers

§ 9 Allergene und Lebensmittelsicherheit

Der Auftragnehmer informiert auf Anfrage über alle verwendeten Allergene gemäß EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Der Auftraggeber ist verpflichtet, bekannte Allergien der Gäste rechtzeitig (mind. 7 Tage vor Event) mitzuteilen. Eine vollständige Kreuzallergen-Freiheit kann bei Open-Air-Grillveranstaltungen nicht garantiert werden.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Cottbus. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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